Heilwasser ist ein Mineralwasser aus einer natürlichen Kalt- oder Themalquelle. Es wird direkt an der Quelle abgefüllt. Sein Gesamtgehalt an gelösten Mineralstoffen muss mindestens 1000 mg /Liter betragen, oder es muss einzelne charakteristische Stoffe (zum Beispiel Kohlenstoffdioxid, Fluorid oder Jodid) in bedeutsamen Konzentrationen enthalten.
Der Unterschied zu „normalem“ Mineralwasser ist, dass man von Heilwasser hinsichtlich Verhütung, Linderung und Beseitigung von Erkrankungen nachweisbare medizinische (Heil-) Wirkungen erwarten kann. Deshalb unterliegen Heilwässer nicht dem Lebensmittelrecht, sonder der Heilmittelverordnung bzw. dem Arzneimittelgesetz. Sie müsen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen werden.
Für die Beurteilung und Verordnung von Heilwässern sind die mengenmäßigen Anteile der im Wasser enthaltenen Mineralien bzw. ihrer Elektrolyte offensichtlich weniger entscheidend als ihr Verhältnis untereinander. Dieses Verhältnis bestimmt den Charakter des Heilwassers bzw. Mineralwassers und sie werden anch dieser Charakteristika eingeteilt.
Quelle: Buch „Gesundheit durch Wasser“ von Reinhold D. Will
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